Gemeinnütziger Verein "Take my hand e.V."
Hilfe für Waisenkinder in postsowjetischen Staaten
Die Adoption eines Kindes, das die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzt, ist ein komplexes rechtliches Verfahren, das nur nach dem Recht des jeweiligen Landes und dem internationalen Recht möglich ist. So können ausländische Familien grundsätzlich nur ukrainische Waisenkinder im Alter von über 5 Jahren adoptieren (jüngere Kinder nur mit bestimmten Diagnosen). Alleinstehende Ausländer*innen dürfen ukrainische Waisenkinder nicht adoptieren.
Eine Auslandsadoption aus der Ukraine ist ein langer und umfangreicher Prozess, bei dem viele Aspekte der Adoptionsbewerber geprüft werden - unter anderem die Stabilität der Partnerschaft, gesundheitliche Aspekte, finanzielle Stabilität, eventuelle Vorstrafen und vieles mehr. Darüber hinaus ist der Besuch einer Elternschule für die zukünftigen Adoptiveltern verpflichtend. Denn es handelt sich um die Aufnahme in die Familie eines Kindes mit Trauma, was eine besondere Herausforderung mit sich bringt. Das Verfahren der Auslandsadoption dauert 1-2 Jahre und wird in Deutschland von zugelassenen Adoptionsvermittlungsstellen durchgeführt.
Derzeit sind keine Auslandsadoptionen aus der Ukraine nach Deutschland möglich, da aufgrund des Krieges die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Durchführung eines solchen umfangreichen Verfahrens nicht gegeben sind.
Die Aufnahme eines ukrainischen Waisenkindes als Pflegekind ist nach ukrainischem Recht nur in der Ukraine möglich. Von Deutschland aus ist dies nicht möglich.
Ausnahme: wenn ein minderjähriges Flüchtlingskind unbegleitet nach Deutschland einreist, dann wird es sofort in die Obhut des Jugendamtes genommen (Inobhutnahme durch Jugendamt, § 42 SGB 8). Das Jugendamt kann das geflüchtete Kind dann vorübergehend in einer deutschen Bereitschaftspflegefamilie unterbringen (wenn es dem Kindeswohl entspricht), bis alle Umstände geklärt sind. Die entsprechende Familie muss als Bereitschaftspflege-Familie geprüft und registriert werden, hierzu sollte man sich an das örtliche Jugendamt wenden.
Im Rahmen unseres Mentoring-Projekts bieten wir die Möglichkeit, Mentor*in für ein Waisenkind aus einem evakuierten ukrainischen Kinderheim in Deutschland zu werden. Dafür schulen wir die Mentor*innen und bereiten sie umfassend auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vor.
Als ehrenamtliche Mentor*in besuchen Sie das Kind etwa einmal pro Woche im Kinderheim und verbringen ein paar schöne Stunden mit ihm. Der Aufbau einer respektvollen und wertschätzenden Beziehung zu dem Kind steht dabei im Vordergrund.
Vorrangiges Ziel der Patenschaften ist es, den ukrainischen Waisenkindern, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, eine reibungslose soziale Integration zu ermöglichen. Die persönliche Bindung, die sie zu ihrem Mentor oder ihrer Mentorin aufbauen, soll ihnen helfen, die erlebten Traumata zu verarbeiten und ihre psychische Verfassung zu stabilisieren. Hier können Sie mehr über das Mentoring-Projekt lesen: Mentoren für ukrainische Waisenkinder.
- Bewerbungsformular für Mentoring ausfüllen
- Fünf Waisenkinder aus der Ukraine haben Mentoren gefunden
- Psychologische Hilfe für ukrainische Waisenkinder
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